| Rechtslage |
In Österreich gibt es unterschiedliche Regelungen bezüglich unseres Sportgeräts die auch mit dem technischen Aufbau zusammenhängen. Die von den meisten Airsoftspielern genutzten AEGs (Automatic Electric Guns - für Erläuterungen zu Begriffen und Technik, kann sich in der Sparte "Ausrüstung" näher informiert werden) fallen beispielsweise als Spielzeug unter das Lebensmittelgesetz und die gesetzliche Lage schreibt vor, dass diese mit einer Energie von mehr als 0,07 Joule und einem Kaliber von 6mm ab einem Mindestalter von 18 Jahren frei zu erwerben sind.Ähnliches gilt für GBBs (Gas-BlowBacks) und NBBs (Non-BlowBacks), welche durch ihren Antrieb mittels Propan- oder CO2-Gas unter das WaffG 1996 fallen, jedoch gleich Luftdruck- oder sportlichen Kleinkalibergewehren ebenfalls ab 18 Jahren frei zu erwerben und zu besitzen sind. Jegliche Anwendung von unserem Sportgerät die nicht gegen ein Gesetz verstößt ist gemäß §1 des Strafgesetzbuches erlaubt, daher ist auch die Ausübung des Sportes genehmigt, sofern sie auf einem abgegrenzten Gelände stattfinden und der Besitzer damit einverstanden ist. Auch auf die Bestimmungen von Veranstaltungs- sowie Vereinsgesetz wird natürlich eingegangen und jede Veranstaltung ist rechtlich durch den Verein gedeckt. Durch ihr sehr ähnliches Aussehen mit echten Waffen besteht natürlich Verwechslungsgefahr. Daher sind alle Besitzer von Airsofts zu einem möglichst gewissenhaften Umgang mit diesen angehalten. Falls offensichtlich sein sollte, dass ein Mitglied durch sein Verhalten ein Risiko für sich und andere Spieler darstellt, muss dieser mit einer Sperre oder einem Ausschluss aus dem Verein rechnen. Mehr zur Rechtslage der Sportgeräte können sie auch unter folgenden Links lesen: Bundesministerium für Inneres: Waffengesetz 1996 - WaffG Kommentare (0)
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In Österreich gibt es unterschiedliche Regelungen bezüglich unseres Sportgeräts die auch mit dem technischen Aufbau zusammenhängen. Die von den meisten Airsoftspielern genutzten AEGs (Automatic Electric Guns - für Erläuterungen zu Begriffen und Technik, kann sich in der Sparte "Ausrüstung" näher informiert werden) fallen beispielsweise als Spielzeug unter das Lebensmittelgesetz und die gesetzliche Lage schreibt vor, dass diese mit einer Energie von mehr als 0,07 Joule und einem Kaliber von 6mm ab einem Mindestalter von 18 Jahren frei zu erwerben sind.